Wenn zum Schutz privater Rechte gerichtliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann, darf die Polizei oder die Ordnungsbehörde nicht ohne weiteres tätig werden. Vielmehr muss hinzukommen, dass ohne administratives Einschreiten die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Mit dieser Einschränkung dokumentiert die Subsidiaritätsklausel, dass der Übergriff der Exekutive in den Aufgabenbereich der Zivilgerichtsbarkeit das ultima ratio ist. Wir sind der Auffassung, dass Recht darf dem Unrecht nicht weichen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden in diesem Fall zu beraten.