In unseren Ausbildungseinrichtungen wird das elementare Grundwissen vermittelt, dass Sicherheitsmitarbeiter beziehungsweise Ordnungskräfte für den Einstieg in die Tätigkeit mindestens aufweisen sollten. Mitarbeiter und Ordnungskräfte sollen in kompakter Form erfahren, welche Zuständigkeiten und Eingriffsrechte sie im Rahmen ihrer Tätigkeit haben und sollen beurteilen können, welche Maßnahmen erforderlich und angebracht sind. Dazu gehört auch das aktive Training der Verhaltensweisen.
Wir bieten dazu einzelne Modulausbildung oder Kompaktlehrgänge die individuell abgestimmt und angepasst werden an. Der Kompaktlehrgang ist beispielsweise in Wochenmodule gegliedert. Innerhalb jedes Moduls werden neben Basiswissen die verschiedenen Tätigkeitsfelder vermittelt.
Grundlegend werden allgemein sowie einsatzspezifisch Grundlagen ausfolgenden Rechtsvorschriften, Gesetzenund Verordnungen vermittelt:
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Strafprozessordnung (StPO)
Strafgesetzbuch (StGB)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Waffengesetz (WaffG)
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Datenschutzgesetzt
Ordnungswidrigkeiten
Neben den rechtlichen Grundlagen wird auch der Umgang mit Kunden unter den Gesichtspunkten Kommunikation und Konfliktbewältigung bis hin zum einwöchigen Situativen Handlungstraining eingeübt. Alle Inhalte werden anhand praktischer Beispiele aus unserem Tätigkeitsfeld vermittelt. Zum Abschluss jedes Wochenmoduls erfolgt ein Test mit Lernziel-Kontrollfragen um den Wissensstand zu ermitteln und zu dokumentieren.